# Einen Repeater zum regionalen Netz beitragen

Wer einen Repeater bereitstellen möchte, sollte vor dem Kauf beziehungsweise der Montage kurz prüfen, wo er dem Netz tatsächlich hilft.

## Region nennen

Interessenten nennen zunächst den ungefähren Standort beziehungsweise Ortsteil. Eine exakte Privatadresse muss für die erste Planung nicht öffentlich angegeben werden.

## Höhe und Umgebung

Gebäudehöhe, Hanglage, freie Sicht und mögliche Antennenposition sind für die Einschätzung wichtiger als die bloße Postleitzahl.

## Strom

Es wird geklärt, ob Netzstrom vorhanden ist oder Solar benötigt wird.

## Hardware

Vorhandene Hardware wird mit exakter Modellbezeichnung angegeben. So lässt sich prüfen, welche MeshCore-Repeater-Firmware verfügbar ist.

## Abstimmung

Gemeinsame Funkparameter und Regionsplanung werden vor der Installation abgestimmt.

## Test

Wenn möglich, erfolgt zuerst ein temporärer Reichweitentest. Dadurch kann ein ungeeigneter Dauerstandort erkannt werden, bevor Mast, Gehäuse und Solaraufbau montiert werden.

## Eintrag

Nach erfolgreichem Test kann der Repeater mit Betreiberzustimmung in die Infrastrukturübersicht aufgenommen werden. Veröffentlicht werden nur die vereinbarten Standortdaten.

## Quellen, Rechte und redaktionelle Prüfung

- [MeshCore – offizielle Dokumentation](https://github.com/meshcore-dev/MeshCore/tree/main/docs)
- [meshcore-cli – offizielles Projekt](https://github.com/meshcore-dev/meshcore-cli)
- [MeshCore Wiki DE – ergänzende Communityquelle](https://meshcore-de.fyi/start)

**Redaktioneller Hinweis:** Diese Seite ist eine eigenständige Darstellung für MeshCore Hessen. Sachinformationen wurden anhand der oben genannten Quellen geprüft. Texte, Bilder und die Gliederung des MeshCore Wiki DE wurden nicht übernommen; die Seite wird nur als ergänzende Communityquelle zur Faktenkontrolle genannt. Für technische Details hat die aktuelle offizielle MeshCore-Dokumentation Vorrang. Deutschlandbezogene Funkrechtsangaben werden an den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur geprüft.

**Urheberrecht:** Technische Begriffe, Protokollnamen, Befehlsnamen, Zahlenwerte und andere notwendige Sachangaben werden unverändert verwendet, soweit dies für fachliche Richtigkeit erforderlich ist. Es werden keine längeren fremden Textpassagen oder Bilder reproduziert.

**Prüfstand:** 18. August 2026