# Standortgeber und Kooperationen

Gute Repeaterstandorte befinden sich häufig auf Gebäuden oder Flächen, die nicht dem späteren technischen Betreiber gehören. Eine klare Zusammenarbeit mit Standortgebern ist deshalb wichtig.

## Nutzung erklären

Eine Anfrage sollte verständlich erklären, dass es sich um ein kleines LoRa-Funkgerät für digitale Textkommunikation beziehungsweise Mesh-Infrastruktur handelt.

## Umfang

Vor Zustimmung werden Gehäusegröße, Antenne, Stromversorgung, Befestigung und Wartungsbedarf beschrieben.

## Keine Überraschungen

Spätere zusätzliche Antennen, größere Solarpanels oder neue Kabel werden nicht ohne Rücksprache montiert.

## Stromkosten

Bei Netzversorgung kann der geringe Verbrauch transparent erläutert werden. Trotzdem sollte vereinbart sein, wer die Versorgung bereitstellt.

## Zugang

Es wird geklärt, wie Wartungstermine organisiert werden und wer Zugang zu Dach, Mast oder Technikraum ermöglicht.

## Haftung und Montage

Bei professionellen beziehungsweise öffentlichen Standorten können zusätzliche Anforderungen an Befestigung, elektrische Sicherheit, Blitzschutz und Versicherung bestehen. Diese werden mit dem Eigentümer beziehungsweise Fachverantwortlichen geklärt.

## Öffentlichkeitsangabe

Der Standortgeber entscheidet mit, ob sein Name öffentlich als Unterstützer genannt werden darf.

## Quellen, Rechte und redaktionelle Prüfung

- [MeshCore – offizielle Dokumentation](https://github.com/meshcore-dev/MeshCore/tree/main/docs)
- [meshcore-cli – offizielles Projekt](https://github.com/meshcore-dev/meshcore-cli)
- [MeshCore Wiki DE – ergänzende Communityquelle](https://meshcore-de.fyi/start)

**Redaktioneller Hinweis:** Diese Seite ist eine eigenständige Darstellung für MeshCore Hessen. Sachinformationen wurden anhand der oben genannten Quellen geprüft. Texte, Bilder und die Gliederung des MeshCore Wiki DE wurden nicht übernommen; die Seite wird nur als ergänzende Communityquelle zur Faktenkontrolle genannt. Für technische Details hat die aktuelle offizielle MeshCore-Dokumentation Vorrang. Deutschlandbezogene Funkrechtsangaben werden an den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur geprüft.

**Urheberrecht:** Technische Begriffe, Protokollnamen, Befehlsnamen, Zahlenwerte und andere notwendige Sachangaben werden unverändert verwendet, soweit dies für fachliche Richtigkeit erforderlich ist. Es werden keine längeren fremden Textpassagen oder Bilder reproduziert.

**Prüfstand:** 18. August 2026