Zusammenarbeit mit Gemeinden und Einrichtungen
Kommunale Gebäude, Feuerwachen, Vereinsheime, Unternehmen oder andere Einrichtungen können interessante Standorte bieten. Eine Anfrage sollte technisch sachlich und ohne überzogene Krisenversprechen erfolgen.
Nutzen erklären
MeshCore ermöglicht netzunabhängige digitale Textkommunikation über LoRa. Eine regionale Mesh-Infrastruktur kann zusätzlich zu bestehenden Kommunikationswegen genutzt werden.
Keine Ersatzbehauptung
MeshCore Hessen sollte nicht behaupten, ein Communitynetz ersetze BOS-Funk, Mobilfunk, behördliche Warnsysteme oder professionelle Notfallkommunikation.
Kleiner Aufbau
Ein Repeater besteht typischerweise aus Funkhardware, Antenne und Stromversorgung in beziehungsweise an einem geeigneten Gehäuse. Der konkrete Aufbau wird vor einer Standortzusage gezeigt.
Funkrecht
Der Betrieb erfolgt innerhalb der geltenden SRD-Regelungen. Die technischen Parameter des konkreten Standorts werden dokumentiert.
Zuständigkeiten
Es wird schriftlich geklärt, wer Eigentümer der Hardware ist, wer Wartung durchführt und wer bei Problemen Ansprechpartner ist.
Pilotprojekt
Für interessierte Gemeinden kann ein begrenzter Pilot mit definiertem Zeitraum und anschließender Auswertung sinnvoller sein als eine sofortige dauerhafte Zusage.
Ergebnisse
Messungen werden sachlich ausgewertet. Auch schlechte Abdeckung ist ein nützliches Ergebnis, wenn dadurch ein besserer Standort gefunden wird.
Quellen, Rechte und redaktionelle Prüfung
- MeshCore – offizielle Dokumentation
- meshcore-cli – offizielles Projekt
- MeshCore Wiki DE – ergänzende Communityquelle
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite ist eine eigenständige Darstellung für MeshCore Hessen. Sachinformationen wurden anhand der oben genannten Quellen geprüft. Texte, Bilder und die Gliederung des MeshCore Wiki DE wurden nicht übernommen; die Seite wird nur als ergänzende Communityquelle zur Faktenkontrolle genannt. Für technische Details hat die aktuelle offizielle MeshCore-Dokumentation Vorrang. Deutschlandbezogene Funkrechtsangaben werden an den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur geprüft.
Urheberrecht: Technische Begriffe, Protokollnamen, Befehlsnamen, Zahlenwerte und andere notwendige Sachangaben werden unverändert verwendet, soweit dies für fachliche Richtigkeit erforderlich ist. Es werden keine längeren fremden Textpassagen oder Bilder reproduziert.
Prüfstand: 18. August 2026