# Gateway ausfallsicher betreiben

Ein Gateway, das Bots oder Monitoring bereitstellt, sollte nach Strom- oder Netzwerkausfällen ohne manuellen Eingriff wieder starten.

## Dienstverwaltung

Auf Linux-Systemen werden dauerhafte Gatewayprozesse als verwaltete Dienste betrieben, beispielsweise über systemd. Dadurch können sie automatisch beim Booten starten und bei Fehlern kontrolliert neu gestartet werden.

## Hardwareverbindung

USB-Gerätenamen können sich ändern. Wo möglich, werden stabile Gerätepfade beziehungsweise eindeutige Geräteattribute verwendet.

## Abhängigkeiten

Ein Bot sollte nicht dauerhaft abstürzen, nur weil MQTT oder Internet kurzzeitig nicht erreichbar sind. Wiederverbindung und Backoff gehören zur Anwendung.

## Watchdog

Für kritische Prozesse kann ein Healthcheck überwachen, ob die MeshCore-Verbindung und der Dienst noch reagieren.

## Offline-Puffer

Ob Ereignisse bei Internetausfall lokal zwischengespeichert werden, hängt vom Dienst ab. Für Statusdaten kann dies sinnvoll sein; für Chatdaten sind Datenschutz und gewünschte Semantik vorher zu klären.

## Zeit

Der Host benötigt eine nachvollziehbare Uhrzeit. Nach längerem Internetausfall sollte berücksichtigt werden, wie Zeit synchronisiert beziehungsweise validiert wird.

## Wartung

Betriebssystem, Bibliotheken und Botsoftware erhalten definierte Update- und Backupabläufe. Ein einmal eingerichteter Raspberry Pi ist keine wartungsfreie Appliance.

## Quellen, Rechte und redaktionelle Prüfung

- [MeshCore – offizielle Dokumentation](https://github.com/meshcore-dev/MeshCore/tree/main/docs)
- [MeshCore Wiki DE – ergänzende Communityquelle](https://meshcore-de.fyi/start)

**Redaktioneller Hinweis:** Diese Seite ist eine eigenständige Darstellung für MeshCore Hessen. Sachinformationen wurden anhand der oben genannten Quellen geprüft. Texte, Bilder und die Gliederung des MeshCore Wiki DE wurden nicht übernommen; die Seite wird nur als ergänzende Communityquelle zur Faktenkontrolle genannt. Für technische Details hat die aktuelle offizielle MeshCore-Dokumentation Vorrang. Deutschlandbezogene Funkrechtsangaben werden an den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur geprüft.

**Urheberrecht:** Technische Begriffe, Protokollnamen, Befehlsnamen, Zahlenwerte und andere notwendige Sachangaben werden unverändert verwendet, soweit dies für fachliche Richtigkeit erforderlich ist. Es werden keine längeren fremden Textpassagen oder Bilder reproduziert.

**Prüfstand:** 18. August 2026