# Gruppenkanäle und gemeinsame Schlüssel

Gruppenkanäle verwenden ein anderes Vertrauensmodell als direkte Kontakte. Teilnehmer eines privaten Kanals benötigen die passende gemeinsame Kanalkonfiguration beziehungsweise den zugehörigen Schlüssel.

## Gemeinsames Geheimnis

Wer den gültigen Kanalschlüssel besitzt, kann grundsätzlich an der durch diesen Schlüssel geschützten Kommunikation teilnehmen.

## Kanalname reicht nicht

Ein gleicher sichtbarer Kanalname beweist nicht, dass zwei Teilnehmer denselben privaten Kanal verwenden. Entscheidend ist die kryptografische Konfiguration.

## Schlüsselweitergabe

Ein privater Kanalschlüssel sollte nur an Personen weitergegeben werden, die tatsächlich Zugriff erhalten sollen. Er gehört nicht in öffentliche Screenshots, Forenposts oder Wiki-Beispiele.

## Ausscheiden eines Mitglieds

Bei gemeinsam genutzten Schlüsseln kann ein ehemaliges Mitglied einen einmal erhaltenen Schlüssel weiterhin kennen. Soll dieser Zugriff entzogen werden, ist eine Schlüsselrotation erforderlich.

## Öffentliche Kanäle

Ein bewusst öffentlich konfigurierter Kanal besitzt ein anderes Schutzziel als eine private Gruppe. Nutzer sollten nicht allein aus dem Wort „Kanal“ auf Vertraulichkeit schließen.

## MeshCore Hessen

Für Communitykanäle wird klar dokumentiert, ob sie öffentlich oder zugangsbeschränkt gedacht sind. Echte produktive Schlüssel werden niemals im öffentlichen Wiki veröffentlicht.

## Quellen, Rechte und redaktionelle Prüfung

- [MeshCore – offizielle Dokumentation](https://github.com/meshcore-dev/MeshCore/tree/main/docs)
- [MeshCore Wiki DE – ergänzende Communityquelle](https://meshcore-de.fyi/start)

**Redaktioneller Hinweis:** Diese Seite ist eine eigenständige Darstellung für MeshCore Hessen. Sachinformationen wurden anhand der oben genannten Quellen geprüft. Texte, Bilder und die Gliederung des MeshCore Wiki DE wurden nicht übernommen; die Seite wird nur als ergänzende Communityquelle zur Faktenkontrolle genannt. Für technische Details hat die aktuelle offizielle MeshCore-Dokumentation Vorrang. Deutschlandbezogene Funkrechtsangaben werden an den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur geprüft.

**Urheberrecht:** Technische Begriffe, Protokollnamen, Befehlsnamen, Zahlenwerte und andere notwendige Sachangaben werden unverändert verwendet, soweit dies für fachliche Richtigkeit erforderlich ist. Es werden keine längeren fremden Textpassagen oder Bilder reproduziert.

**Prüfstand:** 18. August 2026