Störungen und gemeinsame Frequenznutzung
SRD-Frequenzen sind Gemeinschaftsfrequenzen. MeshCore teilt sie mit anderen zulässigen Anwendungen und besitzt keinen exklusiven Kanal.
Kein Schutzanspruch
Die aktuelle Bundesnetzagentur-Verfügung beschreibt die Nutzung ausdrücklich als nicht exklusiv, nichtstörend und ungeschützt. Andere rechtmäßige Anwendungen müssen daher grundsätzlich hingenommen werden.
Störung ist nicht gleich schwaches Signal
Ein Paket kann trotz guter Feldstärke verloren gehen, wenn gleichzeitig ein anderes Signal den Empfänger beeinflusst. Umgekehrt kann ein sehr schwaches LoRa-Signal bei niedrigem Störpegel noch erfolgreich decodiert werden.
Noise Floor
Aktuelle MeshCore-Werkzeuge beziehungsweise Protokolle können Radioinformationen wie RSSI, SNR und Noise Floor bereitstellen. Solche Daten helfen bei der Diagnose.
Eigene Netzlast
Auch das eigene Mesh kann sich selbst belasten. Viele Floods, häufige Adverts oder unnötige Wiederholungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit zeitlicher Überschneidungen.
Standortvergleich
Bei auffälligen Problemen sollte ein Testgerät an mehreren Positionen betrieben werden. Verbessert sich die Situation wenige Meter entfernt deutlich, kann eine lokale Störquelle oder Abschattung wahrscheinlicher sein als ein allgemeines Reichweitenproblem.
Keine Störsender
Absichtliches Jamming oder andere unzulässige Aussendungen sind keine akzeptable Methode, um einen Kanal „freizuhalten“. Community-Infrastruktur muss innerhalb der geltenden Funkregeln koexistieren.
Quellen, Rechte und redaktionelle Prüfung
- MeshCore – offizielle Dokumentation
- Bundesnetzagentur – Allgemeinzuteilungen
- Bundesnetzagentur – Vfg. 91/2025
- MeshCore Wiki DE – ergänzende Communityquelle
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite ist eine eigenständige Darstellung für MeshCore Hessen. Sachinformationen wurden anhand der oben genannten Quellen geprüft. Texte, Bilder und die Gliederung des MeshCore Wiki DE wurden nicht übernommen; die Seite wird nur als ergänzende Communityquelle zur Faktenkontrolle genannt. Für technische Details hat die aktuelle offizielle MeshCore-Dokumentation Vorrang. Deutschlandbezogene Funkrechtsangaben werden an den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur geprüft.
Urheberrecht: Technische Begriffe, Protokollnamen, Befehlsnamen, Zahlenwerte und andere notwendige Sachangaben werden unverändert verwendet, soweit dies für fachliche Richtigkeit erforderlich ist. Es werden keine längeren fremden Textpassagen oder Bilder reproduziert.
Prüfstand: 18. August 2026